Urlaubsgesuch
Urlaubsbezüge gemäss §38 Abs 1 Schulgesetz bis max. 2 Tage pro Schuljahr sind ohne Begründung mindestens zwei Schultage im Voraus der Klassenlehrperson per KLAPP mitzuteilen.
Alle anderen Urlaubsgesuche sind mit Begründung mindestens zwei Schulwochen im Voraus via Klassenlehrperson an die Schulleitung zu richten. Ferienverlängerungen, die über die vier Kompetenzhalbtage hinausgehen, werden nur in Ausnahmefällen bewilligt.
Wird ein Urlaub bewilligt, ist der Schüler/die Schülerin für die Aufarbeitung des ausfallenden Unterrichtsstoffes selbst verantwortlich. Bei allfälligen Promotionsproblemen kann die Urlaubsgewährung nicht als mildernder Umstand berücksichtigt werden.
Wir bitten Sie das Urlaubsgesuch mit folgendem Formular einzureichen:
Urlaubsgesuch