Ärztliche Einschulungsuntersuchung Kindergarten

Mit dem schulärztlichen Dienst und den ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen wird die Gesundheit von Aargauer Schülerinnen und Schüler gefördert, mit dem Ziel, Erkrankungen zu verhindern. Auf das Schuljahr 2018/19 gibt es einen Systemwechsel: Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen im Kindergarten- und im Jugendalter finden in der Regel bei der eigenen Kinder- oder Hausärztin bzw. beim eigenen Kinder- oder Hausarzt statt. Die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sind für alle Kinder und Jugendlichen obligatorisch.

Im Kindergarten hat die Einschulungsuntersuchung bis zum Ende des ersten Semesters des zweiten Kindergartens stattzufinden. Kinder, die bis zu der von der Schule kommunizierten Frist keine Untersuchung vorgenommen haben, werden von der Schulärztin oder vom Schularzt aufgeboten. Die Kosten für die Einschulungsuntersuchung werden (mit Ausnahme des Selbstbehalts) von der Krankenkasse übernommen.  

Ablauf Einschulungsuntersuchung Kindergarten

Elterninformation Einschulungsuntersuchung

Untersuchungsbestätigung Einschulungsuntersuchung

Ärztliches Befundblatt.pdf

Elternfragebogen.pdf